Koblenz. Bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dürfen Punkte für zuvor rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden, sondern müssen gelöscht werden. Dies trifft laut dem Verwaltungsgericht Koblenz aber nur dann zu, wenn die Neuerteilung nach der Punktereform vom 1. Mai 2014 erfolgt. Für Widerspruchsverfahren, die wegen Fahrerlaubnisentzug vor diesem Stichtag eingeleitet worden sind, gelte das neue Recht nicht zwingend. (ag)
Urteil vom 10.10.2014
Aktenzeichen: 4 L 938/14