Leipzig. Wer Cannabis und Alkohol gemischt konsumiert, kann seinen Führerschein verlieren – selbst wenn er nicht unter Drogeneinfluss fährt. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in folgendem Fall: Weil ein ärztliches Gutachten ergab, dass ein Mann sowohl Cannabis als auch Alkohol konsumiert hatte, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Dieses sollte zeigen, dass er zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. Weil er das Gutachten nicht vorlegte, entzog die Behörde ihm den Führerschein. Dies erfolgte zu Recht, so die Richter. Auch wenn der Fahrer nie unter Einfluss dieser Substanzen hinterm Steuer erwischt wird, beeinträchtigt der Mischkonsum laut Fahrerlaubnis-Verordnung die Eignung, ein Fahrzeug zu führen. (ks/ctw)
Urteil vom 14.11.2013
Aktenzeichen 3 C 32.12