Erfurt. Einen Aufhebungsvertrag nach widerrechtlicher Kündigungsandrohung können Arbeitnehmer immer anfechten. Der Arbeitgeber kann dies vertraglich nicht verhindern, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschied. Danach ist ein in den Aufhebungsvertrag aufgenommener Klageverzicht in solchen Fällen unwirksam.
Hintergrund der Entscheidung: Ein Arbeitgeber hatte seinem langjährigen, zuverlässigen Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung und der Erstattung einer Strafanzeige gedroht, weil der Mann zwei Fertigsuppen aus dem Lager genommen und gegessen haben soll. Der Arbeitnehmer hatte sich von den Drohungen beeindrucken lassen und einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindungszahlung unterzeichnet. Darin stand, dass er auf eine Klage gegen die Aufhebung verzichtet. Dennoch focht der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag an und hatte vor Gericht Erfolg. (dpa/ctw/ag)
Urteil vom 12.03.2015
Aktenzeichen: 6 AZR 82/14