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Urteil: Mitarbeiter kann Aufhebungsvertrag anfechten

05.10.2015 11:08 Uhr
Urteil: Mitarbeiter kann Aufhebungsvertrag anfechten
In dem in Erfurt verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer widerrechtlich mit außerordentlicher Kündigung gedroht und ihn so zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags bewegt
© Foto: Picture Alliance/dpa/Andrea Warnecke

Eine formularmäßige Klausel in einem Aufhebungsvertrag, die Widerruf und Klage gegen diesen Vertrag ausschließen soll, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.

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Erfurt. Einen Aufhebungsvertrag nach widerrechtlicher Kündigungsandrohung können Arbeitnehmer immer anfechten. Der Arbeitgeber kann dies vertraglich nicht verhindern, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschied. Danach ist ein in den Aufhebungsvertrag aufgenommener Klageverzicht in solchen Fällen unwirksam.

Hintergrund der Entscheidung: Ein Arbeitgeber hatte seinem langjährigen, zuverlässigen Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung und der Erstattung einer Strafanzeige gedroht, weil der Mann zwei Fertigsuppen aus dem Lager genommen und gegessen haben soll. Der Arbeitnehmer hatte sich von den Drohungen beeindrucken lassen und einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindungszahlung unterzeichnet. Darin stand, dass er auf eine Klage gegen die Aufhebung verzichtet. Dennoch focht der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag an und hatte vor Gericht Erfolg. (dpa/ctw/ag)

Urteil vom 12.03.2015
Aktenzeichen: 6 AZR 82/14

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