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Urteil: Kündigung bei Langzeitkrankheit unwirksam

18.11.2015 10:59 Uhr
Urteil: Kündigung bei Langzeitkrankheit unwirksam
Langzeitkranke unterliegen dem Kündigungsschutz
© Foto: Picture Alliance/dpa/Hans Wiedl

Will ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, muss er nachweisen, dass eine Weiterbeschäftigung zum Beispiel durch einen Arbeitsplatzwechsel nicht möglich ist.

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Berlin. Soll einem Langzeitkranken gekündigt werden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass eine Wiedereingliederung beispielsweise durch Umgestaltung nicht möglich ist, urteilte das Arbeitsgericht Berlin. Der Arbeitnehmer war wegen einer Tumorerkrankung länger als ein Jahr krank. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass eine Rückkehr nicht mehr erfolgen könne und kündigte, allerdings zu Unrecht. Er hatte nämlich nicht geprüft, wie eine Wiedereingliederung erfolgen könne, wie der Arbeitsplatz umgestaltet werden oder auch ein Arbeitsplatzwechsel erfolgen könne, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Da dieser Suchprozess nicht erfolgte, konnte auch nicht gekündigt werden.   (ctw)

Urteil vom 16.10.2015
Aktenzeichen: 28 Ca 9065/15

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