Hamburg. Die freie Verpflegung für die Arbeiter auf einer Offshore-Plattform ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das hat das Finanzgericht Hamburg in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (Az. 2 K 54/15), das am Dienstag veröffentlicht wurde.
Die Arbeitnehmer arbeiten 160 Kilometer vor der Küste zwei Wochen lang im Schichtdienst zwölf Stunden täglich und können den Windpark nicht verlassen. Sie seien in fünf Quadratmeter großen Schlafräumen ohne Koch- und Kühlmöglichkeit untergebracht. Versorgt werden die Arbeiter von einem Spezial-Cateringunternehmen, das die Lebensmittel mit einem Versorgungsschiff anliefert. Die Kosten liegen wegen der aufwendigen Logistik bei 21,50 Euro je Mahlzeit.
Das Finanzamt sah nun in den Gratis-Mahlzeiten einen geldwerten Vorteil für die Arbeitnehmer, der als Gegenleistung für die Überlassung der Arbeitskraft gewährt werde und deshalb steuerpflichtig sei. Das Finanzgericht urteilte dagegen anders. Wegen der außergewöhnlichen Arbeitsumstände und unter Berücksichtigung der Logistik, der Sicherheit, der Hygiene, der beengten Räumlichkeiten und des Schichtbetriebs könnten die Arbeitnehmer nicht anders als durch eine zentrale Kantineneinheit verpflegt werden. Die Gratis-Verpflegung sei branchenüblich und entspreche den internationalen Versorgungsstandards auf Plattformen. Deshalb seien keine Steuern fällig. (dpa)