Berlin. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Leiharbeit auf eine Dauer von 18 Monaten begrenzen. In Tarifverträgen sollen aber abweichende Regelungen vereinbart werden können. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium vor, der der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Berlin vorlag. „In tarifgebundenen Unternehmen sind damit längere Einsatzzeiten von über 18 Monaten möglich“, heißt es in dem Entwurf. Das soll auch für Haustarifverträge gelten. Eine Obergrenze für diese Fälle wird in dem Entwurf nicht genannt.
Bisher fehlen klare Worte
Die Arbeitnehmerüberlassung ist theoretisch zwar schon immer zeitlich begrenzt, allerdings fehlte eine klar definierte Zeitspanne. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist lediglich von „vorübergehend“ die Rede. Wie lange vorübergehend ist, durften die Vertragspartner selbst festlegen.
Ebenfalls neu in dem Entwurf: Nach neun Monaten müssen Leiharbeitnehmer bei der Bezahlung den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Auch hier kann es aber tarifvertragliche Abweichungen geben. Ist in einem sogenannten Zuschlagstarifvertrag vorgesehen, dass der Lohn von Betroffenen bereits vor Ablauf von neun Monaten aufgestockt wird, „besteht der Anspruch auf Equal Pay (gleiche Bezahlung) erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten“.
Jeder fünfte Leiharbeiter in Verkehr und Logistik
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher soll unterbunden werden. Dies war der Deutschen Post im zurückliegenden Tarifkampf mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi massiv vorgeworfen worden.
Der Entwurf ging nach monatelangen Vorbereitungen nun in die regierungsinterne Abstimmung. Das Gesetz soll Lohndumping verhindern und die Stellung der Arbeitnehmer stärken. Vor allem in der Dienstleistungsbranche sind Leiharbeitsverträge beliebt. 2014 hat jeder fünfte Leiharbeiter in Deutschland im Bereich Verkehr und Logistik gearbeitet.
Das Gesetz soll laut Entwurf am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Nahles will damit einen Teil des Koalitionsvertrags umsetzen. Im Vorfeld hatte es Mahnungen der Wirtschaft gegeben, auf eine Neuregelung möglichst zu verzichten. Gewerkschaften pochten hingegen auf strenge Regelungen.
Änderungen auch bei Werkverträgen
Mehr Transparenz soll es künftig bei Werkverträgen geben. Betriebs- und Personalräte sollen über die Zahl der Werkvertragsarbeiter und ihre rechtliche Grundlage informiert werden. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen einschlägige Gerichtsurteile zur Abgrenzung von Dienstverträgen gesetzlich niedergelegt werden. Werkverträge sind eigentlich für kurzfristige Aufträge gedacht. Kritiker werfen der Wirtschaft aber vor, so eigentliche Leiharbeit immer wieder zu kaschieren, um Geld zu sparen. (dpa/ks)