Wuppertal. Trotz wiederholter Verkehrsverstöße kann in besonderen Fällen von einem Fahrverbot abgesehen werden. So entschied das Amtsgericht Wuppertal. Obwohl der Verkehrssünder die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum wiederholten Mal erheblich (mindestens um 41 Stundenkilometer) überschritten hatte und die Ordnungsbehörde damit ein einmonatiges Fahrverbot anordnen wollte, entschied der Richter für den Fahrer. Die Begründung: Der Betroffene sei aufgrund seiner Existenzgründung auf seine Fahrerlaubnis so sehr angewiesen, dass ein Entzug derselben trotz grober Pflichtverletzung unangemessen wäre.
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei in diesem Fall nicht möglich, da er auch Kunden aufsuchen müsse. Einen Fahrer einzustellen, wäre aus Sicht der wirtschaftlichen Verhältnisse zudem aussichtslos. Weil der Betroffene auf Gründungszuschüsse des Arbeitsamts angewiesen gewesen ist und das Arbeitsamt dafür den Besitz eines Führerscheins voraussetzt, sei ein Fahrverbot unangemessen, so der Richter. (ctw/ag)
Amtsgericht Wuppertal
Urteil vom 08.04.2011
Aktenzeichen: 26 OWi 623 Js 1001/10-267/10