Augsburg. Die 13 Unternehmen, die gegen die Sperrung der Bundesstraße B 25 bei Dinkelsbühl (südwestlich von Nürnberg) für den LKW-Durchgangsverkehr klagen, haben sich entschieden, die Berufungsklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückzuziehen. Das teilten die Unternehmen am Dienstag in einer Pressemitteilung mit. Nach dem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sperrung der Bundesstraße B 8 südöstlich von Regensburg kamen die klagenden Spediteure und Industrieunternehmen in Beratungen mit ihrem Anwalt zu dem Schluss, dass nach den höchstrichterlichen Einschätzungen kaum mehr eine Chance bestehe, im Fall der B 25 vor Gericht eine andere juristischen Bewertung zu erreichen. „Nun sehen wir keinen Sinn mehr darin, viel Geld für eine aussichtslos gewordene juristische Auseinandersetzung auszugeben, die dazu dienen sollte, eine wirtschafts- und standortpolitische Fehlentwicklung zu korrigieren“, erklärte Alfred Kolb von der Spedition Andreas Schmid Logistik aus Gersthofen, einer der Kläger und Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Logistik der IHK Schwaben.
Die Regierung von Mittelfranken hatte im Januar 2009 ein LKW-Fahrverbot (ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) für den 20 Kilometer langen B-25-Streckenabschnitt zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen verhängt. Das Fahrverbot ist bis Ende 2016 gültig. In vier Jahren soll eine Ortsumgehung für Dinkelsbühl fertiggebaut sein. Dann sollen auf der B25 wieder LKW rollen dürfen. Die Bundesstraße B 25 verbindet die Autobahn A 6 (Nürnberg-Heilbronn) mit der Stadt Donauwörth und der Bundesstraße B 2, die nach Augsburg und Landsberg am Lech zur A 96 (München - Lindau) führt. Die betroffenen Kommunen sind der Meinung, die Lastwagen würden die B 25 als Ausweichroute benutzen, um Mautgebühren zu sparen. Die Bevölkerung sei Lärm und Schmutz durch den Schwerlastverkehr ausgesetzt. Örtliche Logistikunternehmen sind vom Fahrverbot ausgeschlossen. Die klagenden Spediteure hatten argumentiert, die B 25 sei für sie die direkte Lastwagen-Verbindung zwischen Augsburg und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen.
Offener Brief an Peter Ramsauer
In einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und bayrische Verkehrspolitiker (siehe PDF-Download) machen die klagenden Unternehmen, zu denen Firmen wie der Logistikdienstleister Dachser, die Spedition Honold und die Oettinger Brauerei gehören, zugleich deutlich, dass sie „am Ende des juristischen Weges“ nun die Politik in der Verantwortung sehen, weitere Fahrverbote für den Wirtschaftsverkehr zu verhindern: „Eine Politik, die diese und weitere Sperrungen achselzuckend oder sogar billigend hinnimmt, lässt eine verkehrspolitische Gesamtkonzeption nicht erkennen. Es ginge um eine Grundsatzfrage. „Dass wir die enge juristische Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts hinnehmen müssen, bedeutet aber mitnichten, dass Sperrungen von Bundesstraßen für den überörtlichen LKW-Verkehr auch politisch richtig sind – ganz im Gegenteil“, erklärten die Unternehmer in ihrem offenen Brief.
„Die Politik sollte sich gut überlegen, ob sich eine Region wie die unsere mit einem hohen Anteil an produzierender Industrie und damit einem großen Bedarf an funktionierender Logistik und restriktionsfreier Erreichbarkeit so etwas leisten kann“, schreiben die Unternehmen unter anderem an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Die Kläger kündigten an, etwaigen künftigen Einschränkungen oder einem Widerruf der Dauerausnahmegenehmigungen für die regionale Transportwirtschaft zur Fahrt auf der B 25 erneut mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzutreten. (ak)
- B25_offener_Brief_2012 (97.4 KB, PDF)