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Urteil: Gericht untersagt Verdi-Streiks auf Betriebsgelände von Amazon

13.04.2016 14:00 Uhr
Urteil: Gericht untersagt Verdi-Streiks auf Betriebsgelände von Amazon
Laut dem Arbeitsgericht Berlin muss Amazon auf dem Betriebsgelände des Logistikzentrums in Pforzheim keine Verdi-Streiks dulden
© Foto: Picture Alliance/dpa/Peter Endig

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Fall des Logistikzentrums Pforzheim bestätigt, dass Streikaktionen nicht auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers stattfinden dürfen.

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Berlin. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi darf auf dem Betriebsgelände von Amazon in Pforzheim keine Streikmaßnahmen durchführen. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin vergangene Woche und bestätigte damit die bisherige Rechtsprechung in solchen Angelegenheiten. Der Online-Versandhändler sei auch unter Berücksichtigung des Streikrechts nicht gehalten, einen gegen sich selbst gerichteten Arbeitskampf am Standort zu unterstützen, lautete das Urteil.

Zuvor war Amazon vor dem Arbeitsgericht Pforzheim und dem Landesarbeitsgericht Stuttgart mit dem Versuch gescheitert, die Streiks per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. In der Hauptsache entschied ein Berliner Gericht, weil Verdi dort seinen Hauptsitz hat. Die Gewerkschaft kann beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen.

Hintergrund des Urteils

Verdi bemüht sich seit zwei Jahren darum, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg bei den rund 700 Beschäftigten im Amazon-Logistikzentrum Pforzheim zur Anwendung kommen, was der Handelsriese bisher kategorisch ablehnt. Amazon sieht sich als Logistikkonzern und erklärt, dass seine Löhne am oberen Ende der in dieser Branche üblichen Bandbreite lägen.

Die Gewerkschaft wollte unter anderem auf dem – nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden – Parkplatz des Unternehmens streiken, weil angesichts der örtlichen Verhältnisse und des Organisationsgrads der Belegschaft nur so ein Streik effektiv geführt werden könne. Hiergegen hatte sich die Amazon Pforzheim GmbH mit einer Unterlassungsklage gewehrt, weil solche Maßnahmen nur weit entfernt vor der Einfahrt der Parkplätze erlaubt seien.

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Unterlassungsklage nun entsprochen. Amazon sei auch unter Berücksichtigung des Streikrechts der Gewerkschaft nicht gehalten, einen gegen sie selbst gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen und müsse deshalb das Betriebsgelände – unabhängig von einer Einfriedung – nicht für Streikmaßnahmen zur Verfügung stellen, hieß es.

An sechs anderen Amazon-Standorten in Bad Hersfeld, Leipzig, Rheinberg, Werne, Graben und Koblenz ruft Verdi derweil weiterhin regelmäßig zu Streiks auf. (ag)

Urteil vom 07.04.2016
Aktenzeichen: 41 Ca 15029/15

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