-- Anzeige --

Urteil: Gemäß ADSp 2003 gilt bei Palettenstreit ein Aufrechnungsverbot

14.11.2019 12:45 Uhr
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
In dem Streit ging es um die Anwendung einer älteren Fassung der ADSp, die inzwischen überarbeitet worden sind
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Gegenüber Frachtlohnansprüchen aus einem Verkehrsvertrag ist eine Aufrechnung mit fälligen Gegenansprüchen wegen nicht getauschter Paletten nur dann zulässig, wenn es keine Einwände eines Vertragspartners gibt.

-- Anzeige --

München. Frachtlohnansprüche können zwar mit Ansprüchen aus einem Palettentauschvertrag aufgerechnet werden. Dafür ist es aber erforderlich, dass die Ansprüche wechselseitig unbestritten feststehen. Darauf weist das Oberlandesgericht München hin.

Die Vertragsparteien führten in dem Fall wechselseitig von 2012 bis 2015 Transportaufträge durch. Dabei tauschten sie auch jeweils Paletten. Zuletzt verlangte der Kläger Frachtlohn, der Beklagte erklärte daraufhin, den Betrag gegen den Wert nicht getauschter Paletten aufrechnen zu wollen. Zwischen den Parteien bestand dann aber Uneinigkeit, um wie viele Paletten es sich tatsächlich handelte.

Hierzu erklärte das Gericht, dass in einem solchen Fall die Aufrechnung gemäß Nummer 19 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen der 2003er Fassung (ADSp 2003), auf deren Grundlage die Transporte jeweils durchgeführt wurden, ausgeschlossen ist. Dort steht: "Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung
nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht."

Der Beklagte musste seine Ansprüche aus fehlenden Paletten gesondert geltend. Ihm half es auch nichts, zu behaupten, dass für den Kläger kein ausreichender Versicherungsschutz bestanden habe, so dass dieser sich nicht gemäß Nummer 23 der ADSp 2003 auf die Bedingungen hätte berufen können. Dies hatte die Beklagte nämlich nicht ausreichend beweisen können.

Urteil vom 24.10.2018
Aktenzeichen: 7 U 3010/17

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Transportrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.