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Fixkostenspediteur kann von Kunden keine Insolvenzmehrkosten verlangen

12.11.2019 10:04 Uhr
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
In dem Fall stritten die beiden Parteien darüber, wenn die Insolvenzmehrkosten bei dem Transport zu tragen hat
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Geht ein Unterfrachtführer pleite, darf der betroffene Hauptfrachtführer die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht an seinen Auftraggeber weitergeben und Aufwendungsersatz verlangen.

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Stuttgart. Ein Fixkostenspediteur erhält keinen Aufwendungsersatz für Mehrkosten, die ihm dadurch entstanden sind, dass ein von ihm beauftragter Unterfrachtführer insolvent geworden ist. So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart. Der in diesem Fall betroffene Fixkostenspediteur hatte seinerseits eine Reederei mit dem Transport von Ware nach Südostasien beauftragt und wurde damit zum Hauptfrachtführer. Die Reederei meldete Insolvenz an, weshalb der Fixkostenspediteur rund 33.000 Euro Mehrkosten von seinem Auftraggeber verlangte, die dieser zunächst auch bezahlte – jedoch später erfolgreich zurückforderte.

Denn ein Fixkostenspediteur erhält einen Aufwendungsersatz über die vereinbarte Fracht hinaus nur dann, wenn zusätzliche Aufwendungen dem Transportgut unmittelbar zugutekommen und üblicherweise nicht in dem vereinbarten Preis enthalten sind. Zum Beispiel Kosten für das Umladen. Dazu gehören aber nicht zusätzliche Kosten, die durch die Insolvenz eines Unterfrachtführers entstanden sind. Der Spediteur musste den Betrag zurückzahlen, denn der Auftraggeber hatte in Unkenntnis einer Verpflichtung zur Zahlung geleistet. (ctw/ag)

Urteil vom 1. August 2018
Aktenzeichen: 3 U 19/18

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