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Urteil: Führerscheinentzug auch bei seltenem Drogenkonsum

15.04.2011 14:00 Uhr
Urteil: Führerscheinentzug auch bei seltenem Drogenkonsum
Jeder, der Drogen nimmt, stellt als Straßenteilnehmer eine Gefahr für andere dar

Behörden dürfen sofort mit einem Führerscheinentzug reagieren / Es ist kein ärztliches Gutachten notwendig

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Koblenz. Auch wer nur selten Drogen konsumiert, kann bei einer Kontrolle sofort den Führerschein verlieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Behörden in diesen Fällen auch kein ärztliches Gutachten einholen. Vielmehr dürften sie wegen der erheblichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer sofort reagieren.

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers zurück. Eine Zufallskontrolle der Polizei hatte ergeben, dass der Betroffene Cannabis konsumiert hatte. Daraufhin entzog ihm die Kreisverwaltung Alzey-Worms mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Der Kläger hielt diese Reaktion für überzogen, da er erstmals Cannabis zu sich genommen habe. Ein ärztliches Gutachten hätte dies bewiesen.

Das OVG hielt die Einwände für unerheblich. Auch wer versuchsweise Drogen zu sich nehme, um deren Wirkung zu testen, und dann am Straßenverkehr teilnehme, stelle eine Gefahr für andere dar. (dpa) 

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