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„Richter Gaspedal“: Zwei Temposünder können durchatmen

30.03.2011 09:48 Uhr
„Richter Gaspedal“: Zwei Temposünder können durchatmen
Grundsätzlich sind Radarfallen zulässig
© Foto: ddp

Nach den massenhaften Freisprüchen für Temposünder sind zwei der geblitzten Autofahrer vor dem Oberlandesgericht davon gekommen

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Hamm/Herford. Nach den massenhaften Freisprüchen für Temposünder können zwei der geblitzten Autofahrer endgültig durchatmen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm wies die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die Freisprüche in zwei Fällen als unbegründet zurück. „Damit bleibt es endgültig bei den Freisprüchen", sagte Pressesprecherin Ulrike Kaup am Dienstag in Hamm. Bei 17 Verfahren steht nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm noch eine Entscheidung aus.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte gegen rund die Hälfte der Freisprüche Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Der als „Richter Gaspedal" bekanntgewordene Herforder Amtsrichter Helmut Knöner hatte im vergangenen Jahr über 40 geblitzte Temposünder freigesprochen, weil er viele Radarfallen für Geldschneiderei hält.

Damit hatte er eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Oberlandesgericht sieht das jedoch anders. Die bestehende Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Radarfotos sei ausreichend, teilte das OLG mit. (dpa) 

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