-- Anzeige --

Urteil: Frachtführer haftet für verlorene Goldbarren

12.12.2018 16:59 Uhr
Goldbarren
In dem Fall musste der Frachtführer den Schaden ersetzen, der durch den Verlust von zwei Goldbarren entstanden war
© Foto: Hans-Peter Merten/Robert Harding/picture-alliance

Weil ein Transportunternehmer auf eine Schadensersatzforderung seines Auftraggebers mit Teilzahlungen reagiert hat, musste er beweisen, dass er nicht für den Verlust der Güter verantwortlich gewesen ist.

-- Anzeige --

Zweibrücken. Wer auf eine Schadensersatzforderung mit Teilzahlungen reagiert, liefert womöglich ein „Zeugnis gegen sich selbst“ und führt dadurch für den Nachweis des Verlusts von Gütern eine Beweislastumkehr herbei. Das erläuterte das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ging es um zwei Goldbarren, die ein Frachtführer verloren hatte.

Der Auftraggeber des Goldtransports verlangte Schadensersatz von dem Frachtführer, woraufhin dieser drei Teilbeträge von jeweils 150 Euro leistete. Im weiteren Verfahren bestritt der Frachtführer, dass in dem ihm übergebenen Safebag überhaupt Goldbarren gewesen seien, hatte damit aber keine Chance.

Zwar hätte grundsätzlich der Auftraggeber nachweisen müssen, dass das Safebag zwei Goldbarren enthielt, dass diese an den Frachtführer übergeben wurden und in welchem Zustand diese waren. Da aber der Frachtführer auf die Schadensersatzforderung wegen des Güterverlusts mit Teilzahlungen reagierte, lieferte er ein „Zeugnis gegen sich selbst“ wie bei einem Anerkenntnis.

Dies verpflichtet ihn zwar nicht grundsätzlich, den Schaden zu zahlen, führt aber zu einer Beweislastumkehr. Nunmehr musste er beweisen, dass er den Safebag nicht erhalten hat oder hierin andere Ware war, was ihm nicht gelang. Da ihm zudem Leichtfertigkeit im Hinblick auf seine Obhutspflicht vorzuwerfen war, weil er ein offensichtlich als Wertgegenstand erkennbares und für Unbefugte werthaltiges Transportgut nicht so aufbewahrt hatte, dass es jeglichem unbefugten Zugriff Dritter entzogen war, musste er zahlen. (ctw/ag)

Urteil vom 25.10.2017
Aktenzeichen: 1 U 138/16

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Transportrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.