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Urteil: Frachtführer haftet für mangelhaften Kühltransport

01.08.2018 13:50 Uhr
Pragraf Recht Urteil
In dem Fall ging es um verderbliche Lebensmittel, die unzureichend gekühlt worden waren
© Foto: Onypix/Fotolia

Wer entgegen der vertraglichen Verflichtung bei der Beförderung von Tiefkühlkost ein Fahrzeug ohne aktive Kühlung einsetzt, muss wegen eines qualifizierten Verschuldens für den Schaden aufkommen.

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Düsseldorf. Wenn ein Transportunternehmer die vertragliche vereinbarte Temperatur von minus 20 Grad Celsius nicht durchgängig einhält, weil die Beförderung von Lebensmitteln ohne aktive Kühlung erfolgte, liegt ein qualifiziertes Verschulden vor. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Frachtführer hatte es in diesem Fall unterlassen, trotz vertraglicher Verpflichtung dafür zu sorgen, dass das Transportgut durchgehend ausreichend gekühlt war. Dies belegte eine Temperaturmessung bei der Anlieferung. Er setzte ein Fahrzeug ohne aktive Kühlung ein, ging damit also bewusst das Risiko eines Verderbs der Ware bei Verzögerungen des Transports ein. Für die vernichtete Ware musste er Schadensersatz zahlen. (ag)

Urteil vom 08.11.2017
Aktenzeichen I-18 U 173/15

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