Kopenhagen. Dänemark hat zum 1. Juli die Vorschriften zur Regelung des Kombinierten Verkehrs geändert. Das berichtete jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mit Verweis auf die International Road Transport Union (IRU). Hintergrund war die Aufforderung der Europäischen Kommission an unser Nachbarland im Norden, die entsprechende Richtlinie 92/106/EWG vollständig umzusetzen.
Folgende Neuerungen sind demnach in Kraft getreten:
- Nach dänischem Recht gelten nur Kombinierte Verkehre zwischen Staaten der Europäischen Union als Kombinierte Verkehre – unabhängig vom Warenursprung oder der Endbestimmung der Waren, die auch weiterhin außerhalb der Europäischen Union (EU) liegen können.
- Der Nachweis zur Durchführung eines Kombinierten Verkehrs braucht nicht mehr aus-schließlich durch abgestempelte Dokumente erbracht werden, sondern kann auch in anderer Form erfolgen.
- Leerfahrten im Zusammenhang mit einem Kombinierten Verkehr gelten nur als Kombinierter Verkehr, wenn die Beförderung eines leeren ISO-Containers, Anhängers oder anderer Ladeeinheiten unter Einhaltung aller Voraussetzungen der Richtlinie 92/106/EWG zum oder vom Hafen- oder Schienenkombiterminal erfolgen. Führt ein ausländischer Transportunternehmer die Beförderung hingegen zum Beladeplatz oder von der Entladestelle auf dänischem Gebiet durch, handelt es sich um eine Kabotagebeförderung. (ag)