Düsseldorf: Ein Mitarbeiter eines Paketzustell-Unternehmens hat zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland einen Liter Desinfektionsmittel von seinem Arbeitgeber entwendet. Der Kanister war verschlossen im Kofferraum des Mannes gefunden worden. Dafür kassierte der Fahrzeugwäscher die fristlose Kündigung.
Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied. Eine vorherige Abmahnung war demnach nicht notwendig, daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Mitarbeiter bereits seit 2004 bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Die Erklärung, er habe das Desinfektionsmittel während seiner Schicht und gemeinsam mit seinen Kollegen verwendet, hielt das Gericht für nicht glaubhaft: Die Flasche war nicht angebrochen und die Kollegen wussten nichts von dem Vorrat im Kofferraum. Hinzu kam, dass der Arbeitgeber in den Waschräumen darauf hingewiesen hat, dass das Mitnehmen von Desinfektionsmittel eine fristlose Kündigung und Anzeige zur Folge habe.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Urteil vom 14.1.2021
Aktenzeichen 5 Sa 483/20