Eine Anschlussgarantie verfällt nicht automatisch, nur weil das Fahrzeug nicht den Garantiebedingungen entsprechend regelmäßig gewartet wurde. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
Im konkreten Fall hatten die Versicherungsbedingungen Leistungen aus der Anschlussgarantie bei unterlassener Wartung vollständig ausgeschlossen. Dieser Ausschluss sollte unabhängig davon gelten, ob der eingetretene Schaden mit der unterbliebenen Wartung überhaupt zusammenhing.
Durch eine solche Gestaltung werde der Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, entschieden die Bundesrichter. Daher sei die Klausel unwirksam. (mp)
Bundesgerichtshof
Urteil vom 6. Juli 2011
Aktenzeichen: VIII ZR 293/10