Köln. Wer während der Fahrt einen Anruf bekommt, sollte das Handy besser klingeln lassen. Sobald der Fahrzeugführer das Gerät in die Hand nimmt – egal, warum –, droht eine Geldbuße. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Demnach sieht Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung vor, dass die Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr unzulässig ist, wenn man es dazu in die Hand nehmen muss.
Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer das Handy in die Hand genommen, um einen Anrufer wegzudrücken. Der Fahrzeugführer wollte eigenen Angaben zufolge vermeiden, durch das Klingeln abgelenkt zu werden. Für die Richter war dieser Beweggrund unerheblich. Es komme allein darauf an, dass das Handy überhaupt in die Hand genommen wurde. Gleiches gelte, wenn es ein- oder ausgeschaltet wird.
Dass Fahrzeugführer auch durch andere Dinge vom Straßenverkehr abgelenkt würden, die nicht unter Strafe gestellt sind, ließen sie als Argument nicht gelten. Die Richter sahen in dem Wegdrücken eine unzulässige Benutzung des Mobiltelefons. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit mindestens 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. (ctw/ag)
Oberlandesgericht Köln
Beschluss vom 09.02.2012
Aktenzeichen: III-1 Rbs 39/12