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Tirol bereitet sektorales Fahrverbot vor

14.08.2015 11:53 Uhr
Tirol bereitet sektorales Fahrverbot vor
Tirol will einen neuen Versuch starten, bestimmten Fahrzeugen und Gütern Beschränkungen aufzuerlegen
© Foto: dapd/Timm Schamberger

Das österreichische Umweltbundesamt hat im Auftrag der Tiroler Landesregierung einen Entwurf mit geplanten Maßnahmen vorgelegt.

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Innsbruck. Tirol plant eine Neuauflage des sektoralen Lkw-Fahrverbots für bestimmte Gütergruppen sowie erweiterte Fahrverbote für schadstoffreiche Schwerfahrzeuge auf der Inntal- Autobahn ab 2016. Im Auftrag der Tiroler Landesregierung hat das österreichische Umweltbundesamt in Wien das derzeit geltende Maßnahmenprogramm nach § 9 a Imissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überarbeitet. Ziel ist die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte für Stickoxide (NOx)in den Tiroler Belastungsgebieten. Der Entwurf liegt nun vor, meldet der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Der Verband hat nun bis zum 21. September 2015 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

Das ist der dritte Anlauf

„Bereits zum dritten Mal versucht das Bundesland Tirol mit der Einführung eines sektoralen Fahrverbots für bestimmte Gütergruppen auf der Inntal-Autobahn A 12 den Lkw-Verkehr massiv einzuschränken“, schreibt der DSLV in einer Pressemitteilung. Das sektorale Fahrverbot wurde zuletzt Ende 2011 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt.

Neben der Fortführung bereits umgesetzter Maßnahmen, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf 100 Kilometer pro Stunde auf der A 12 seit November 2014, sieht der überarbeitete Katalog laut DSLV eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen vor. Der Verordnungsentwurf enthält eine zeitlich gestaffelte Ausdehnung des Fahrverbots auf der A 12 für Lkw der Schadstoffklassen bis Euro V und höher. Demnach sollen auf der A 12 zwischen Kilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Kilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl in beiden Fahrtrichtungen folgende Fahrverbote gelten:

  • Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) sowie Lkw oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen zGG beträgt, dürfen nur dann fahren, wenn die Stickoxid (NOx)-Emission des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 5,0 g/kWh beträgt (entspricht Euroklassen III und höher). Ab dem 31. Dezember 2017 dürfen nur noch Euroklassen IV und höher und ab dem 31. Dezember 2022 nur noch Lkw der Euroklassen V und höher fahren.

  • Lkw ohne Anhänger (Solofahrzeuge), selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne Anhänger und Sattelzugfahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG sind nur zulässig, wenn die NOx-Emissionen des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 7,0 g/kWh (Euroklassen II und höher) beträgt. Ab dem 1. April 2016 dürfen die die NOx-Emissionen nicht mehr als 5,0 g/kWh betragen (Euroklassen III und höher) und ab dem 31. Dezember 2019 nicht mehr als 3,5 g/kWh (Euroklassen IV und höher). Ab dem 31. Dezember 2022 sinkt der Grenzwert dann auf 2,0 g/kWh (Euroklassen V und höher).

Die Ausnahmeregelung für Euro-VI-Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG vom aktuellen Lkw-Nachtfahrverbot soll fortgeschrieben werden. Lastzüge und Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen zGG der Euroklasse VI sind hiervon bislang nur bis 31. Dezember 2015 ausgenommen. Die Ausnahmeregelung soll nun bis 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Sperrung für bestimmte Güterarten

Der Entwurf sieht nun auch wieder ein sektorales Fahrverbots für bestimmte Gütergruppen vor. In zwei Stufen soll das Befahren der Inntal-Autobahn in beiden Fahrtrichtungen zwischen Kilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Kilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass mit Lkw oder Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen zGG und Lastzüge, bei denen die Summe der höchsten zGG beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt, in Abhängigkeit von der Ladung beschränkt werden. Folgende Güter fallen unter das Fahrverbot:

  • Ab dem 1. Juli 2016: Abfälle; Steine, Erden und Aushub; Rundholz und Kork; Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder, Pkw, Wohnmobile, Kleinbusse)

  • Ab dem 1. Oktober 2016: Nichteisen- und Eisenerze; Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen; Marmor und Travertin, Fliesen (keramisch).

  • Nicht betroffen vom sektoralen Fahrverbot sollen Quell- oder Zielverkehre in einer festgelegten Kernzone und einer erweiterten Kernzone sowie Vor- und Nachläufe zum kombinierten Verkehr Schiene/Straße sein.

Durch die Wiedereinführung des sektoralen Fahrverbots rechnet die Tiroler Landesregierung auf Basis der Verkehrszahlen 2014 mit einer Verlagerung von circa 103.000 Lkw-Fahrten pro Jahr beziehungsweise circa 410 Lkw-Fahrten pro Werktag auf die Schiene. (diwi)

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