Bonn. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und sein Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland (ASL) haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit als „nicht zielführend“ bezeichnet. Der Kritikpunkt des Verbands: Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgestellte Entwurf sei keine Lösung für die Konkurrenzsituation großer Branchengewerkschaften in vielen Unternehmen weil er sich nur auf die Reglementierung der Spartengewerkschaften beschränke.
Konkret geht es dem DSLV um die Konkurrenzsituation der Branchenverbände Verdi und IG Metall in der Kontraktlogistik. Hier sei laut DSLV verstärkt zu beobachten, dass zwei Branchengewerkschaften „aggressiv um Mitglieder aus einem Betrieb werben.“ Der Mehrheitsgrundsatz heize den Koalitionswettbewerb zusätzlich an und wirke damit „kontraproduktiv.“ Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll bei kollidierenden Tarifverträgen die Gewerkschaft für einen Betrieb zuständig sein, die in diesem Betrieb die meisten Beschäftigten organisiert.
„Die Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb erhöht die Wahrscheinlichkeit kollektiver Konflikte und umfangreicher Arbeitskämpfe“, betont DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster.
DSLV und ASL hätten deshalb eine „Regel-Ausnahme-Klausel“ vorgestellt, die auf den im Vorschlag der Bundesarbeitsministerin enthaltenen Mehrheitsgrundsatz als Regelfall abstellt.
Wenn aber mindestens zwei große Branchengewerkschaften die tarif- und organisationspolitische Zuständigkeit für einen Betrieb beanspruchen, sollte nur diejenige Gewerkschaft ihre Zuständigkeit geltend machen können, die dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebs am nächsten steht, fordert der Speditionsverband. (diwi)