Berlin. Verlader, Spediteure und Frachtführer, die Subunternehmer engagieren, tragen demnächst mehr Verantwortung für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag entsprechende Änderungen des Fahrpersonalgesetzes (FpersG) und der dazugehörigen Fahrpersonalverordnung (FPersV). Der geänderten FPersV stimmte die Länderkammer nach der Maßgabe zu, dass sie um eine Empfehlung ihres Sozialausschusses ergänzt wird. Diese Empfehlung war im Vorfeld von den Verbänden der verladenen Wirtschaft kritisiert worden, weil die praktische Umsetzung in den meisten Fällen schlichtweg unmöglich sei.
Sie sieht vor, dass sich „der Auftraggeber in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken hat“, dass etwa der beauftragte Transportunternehmer aufgrund „seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist“, die vorgeschrieben Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen des Transportauftrags einzuhält. Seinen neuen Pflichten soll er vor dem Vertragsabschluss mit dem Güterverkehrsunternehmen und während der Vertragslaufzeit nachkommen. Damit der Auftraggeber sie wirklich umsetzt, sind bei Verstößen Bußgelder vorgesehen.
Die Anpassung der FPersV ist aufgrund von Änderungen im Europarecht notwendig gewesen und hängt mit der jüngsten Verschärfung des FpersG zusammen. Unter anderem wurde im FpersG der Bußgeldrahmen für Verstöße von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt und die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden der Länder wurden erweitert. Auch gemäß des geänderten FpersG gilt: Derjenige, der an der Beförderungskette beteiligt ist, aber kein eigenes Fahrpersonal beschäftigt, soll mehr Verantwortung bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten durch seine Auftragnehmer tragen.
Die Änderung des FpersG muss nunmehr noch vom zuständigen Minister und der Bundeskanzlerin gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dies könnte bereits in den nächsten Wochen geschehen. Die geänderte FPersV muss die Bundesregierung hinsichtlich der Ergänzung des Sozialausschusses des Bundesrates prüfen und dann entscheiden, ob sie diese in der aktuellen Fassung in Kraft setzt. Ab wann die neue Auftraggeberhaftung greift, ist bisher allerdings unklar. (ag)