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Schweiz passt Eisenbahnverordnung an EU-Recht an

08.11.2019 09:41 Uhr
Güterzug Schweiz
Die Schweiz will die Zulassungsverfahren im grenzüberschreitenden Schienenverkehr vereinfachen
© Foto: KEYSTONE/dpa/picture-alliance

Die Rechtsänderung bringt europäisch vereinheitlichte Verfahren und damit einen geringeren Aufwand für Bahnen und Rollmaterialhersteller im internationalen Verkehr mit sich.

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Bern. Die Schweiz  passt ihre Eisenbahnverordnung an EU-Recht an, damit der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst hindernisfrei funktioniert und noch mehr Güter auf die Schiene verlagert werden können. Der schweizerische Bundesrat beschloss diese Woche, die sogenannte technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets in nationales Recht zu übernehmen. In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2019 die Verfahren der Europäischen Union und der Schweiz bei Fahrzeugzulassungen für den internationalen Verkehr sowie für Sicherheitsbescheinigungen harmonisiert werden.

In einem zweiten Schritt sollen die Verfahren der Schweiz und der EU zusammengelegt werden. Dafür will der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft für die Anpassung des Eisenbahngesetzes unterbreiten. Damit soll die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets vollständig ins schweizerische Recht übernommen werden. Für die Unternehmen reicht es künftig aus, für Mehrländerzulassungen nur noch ein einziges Gesuch bei der European Union Agency for Railways (ERA) einzureichen. Der administrative Aufwand sinkt dadurch laut dem schweizerischen Bundesrat erheblich. (ag)

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