Bern. Die Schweiz passt ihre Eisenbahnverordnung an EU-Recht an, damit der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst hindernisfrei funktioniert und noch mehr Güter auf die Schiene verlagert werden können. Der schweizerische Bundesrat beschloss diese Woche, die sogenannte technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets in nationales Recht zu übernehmen. In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2019 die Verfahren der Europäischen Union und der Schweiz bei Fahrzeugzulassungen für den internationalen Verkehr sowie für Sicherheitsbescheinigungen harmonisiert werden.
In einem zweiten Schritt sollen die Verfahren der Schweiz und der EU zusammengelegt werden. Dafür will der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft für die Anpassung des Eisenbahngesetzes unterbreiten. Damit soll die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets vollständig ins schweizerische Recht übernommen werden. Für die Unternehmen reicht es künftig aus, für Mehrländerzulassungen nur noch ein einziges Gesuch bei der European Union Agency for Railways (ERA) einzureichen. Der administrative Aufwand sinkt dadurch laut dem schweizerischen Bundesrat erheblich. (ag)