Lübeck. Sonntagsfahrverbote für Lkw in Schleswig-Holstein bleiben bestehen, aber es soll leichter werden, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Das Land und die Logistikwirtschaft haben sich auf einen entsprechenden Erlass zum Sonntagsfahrverbot für Lastwagen geeinigt. Transporte, die am Samstagabend oder am Sonntag mit einer Fähre eintreffen, dürfen künftig sofort weiterfahren, wenn ihre Ladung kurzfristig am Zielort benötigt wird. Die neue Regelung für die sogenannten Seehafen-Anschlusstransporte komme der Logistikbranche maximal entgegen, ohne das Sonntagsfahrverbot auszuhebeln, sagte Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) am Mittwoch in Lübeck-Travemünde
„Damit haben wir eine unbürokratische und faire Regelung im Sinne aller Beteiligten gefunden“, sagte Meyer. Dabei wurden neun Erlasse des Landes zum Sonntagsfahrverbot zu einem zusammengefasst und klare Maßgaben für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen festgelegt. Meyer sprach von einer „Entrümpelung“ und nannte den Kompromiss ein gelungenes Beispiel für Entbürokratisierung in Schleswig-Holstein. Das Bundesland ist aufgrund der Fährverbindungen nach Skandinavien besonders betroffen – für viele Lkw war an Wochenenden bislang nach der ohnehin zeitraubenden Fährfahrt in Lübeck oder in Kiel Endstation.
Künftig dürfen Lastwagen, die an einem Sonnabend per Schiff in Schleswig-Holstein ankommen, unabhängig von ihrer Ladung auch am Sonntag nach 0.00 Uhr fahren, wenn ihre Fracht am Bestimmungsort dringend benötigt wird und keine alternative Transportmöglichkeit besteht. Bisher galt das bereits für Transporte mit verderblichen Lebensmitteln sowie lebenden Tieren und Pflanzen. Auch das Genehmigungsverfahren wurde erleichtert.
„Mit der Zusammenlegung der verschiedenen Erlasse haben wir Planungs- und Rechtssicherheit gewonnen“, sagte der Präsident des Unternehmensverbandes Logistik (UVL), Peter Boyens. Für die Speditionen werde es jetzt leichter, die wichtigen Zentren wie Rhein-Main, Stuttgart oder München termingerecht zu erreichen, sagte Boyens.
Die Branche hatte sich allerdings gewünscht, das Sonntagsfahrverbot auf die Zeit von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu begrenzen. „Das kann nur auf Bundesebene entscheiden werden, und dafür gibt es bislang keine Mehrheit“, entgegnete Meyer. Derzeit gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. (dpa/ag)