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Ratgeber: Wenn der Schnee zur Last wird

25.02.2015 09:48 Uhr
Ratgeber: Wenn der Schnee zur Last wird
Bei einer Dachlawine kommt in der Regel die Elementarschadenversicherung für den Schaden auf
© Foto: Picture Alliance/sodapix_Thinkstock/CosmosDirekt

Welche Versicherung zahlt, wenn durch Schneelast das Dach beschädigt wird oder das Gebäude durch eine Dachlawine Schaden nimmt.

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München. Durch starken Schneefall und Eisregen kann sich auf Dächern ein extrem schweres Schneegemisch bilden, das durch seine Last das Dach zum Einstürzen bringt. Trotz gleicher Schneehöhe kann Schnee unterschiedlich schwer sein. So wiegen zehn Zentimeter frischer Pulverschnee etwa zehn Kilogramm pro Quadratmeter. Eine zehn Zentimeter dicke Eisschicht kann dagegen bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen. Das macht nicht jede Dachkonstruktion mit.

Kommt es zum Einsturz oder zu Schäden, tritt die Elementarschadenversicherung ein. Sie deckt Naturereignisse wie Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen ab. Die Versicherung wird als Baustein im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung oder als gesonderte Elementarschadenversicherung angeboten und ist gewerblichen Gebäudeeigentümern dringend zu empfehlen. Sie greift nicht nur, wenn das Dach den Schneemassen nicht mehr standhält, sondern auch, wenn das Gebäude durch eine abgehende Dachlawine beschädigt wird.

Häuser mit Flachdach sind naturbedingt eher einsturzgefährdet, während bei Steildächern die Gefahr von Dachlawinen größer ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist daher auf die Verkehrssicherungspflichten von Gebäudeeigentümern hin: In schneereichen Gebieten sollten demnach auf Steildächern Schneefanghaken, Schneefangbalken oder auch Schneefanggitter auf dem Dach montiert werden. Zudem solle der Gebäudeeigentümer durch eine ausreichende Anzahl von Warnhinweisen auf die Gefahr von Dachlawinen aufmerksam machen.

Egal, welche Dachkonstruktion: Ist die zulässige Schneelast erreicht, muss das Dach vom Schnee geräumt werden. Wer dazu nicht selbst in der Lage ist, muss ein entsprechendes Unternehmen beauftragen. (ir)

Sie haben Fragen zum Thema Recht und Geld? Schicken Sie uns eine Mail: andre.giesse@springer.com

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