Nach Paragraf 13 des Mindestlohngesetzes können Arbeitnehmer, die unter 8,50 Euro pro Stunde bekommen, bei ihrem Arbeitgeber oder einem seiner Auftraggeber ab 2015 den Entgeltausgleich einklagen. Die Versicherungswirtschaft arbeitet an Lösungen für Ansprüche aus der Bürgenhaftung.
Was halten Sie von einer Versicherung gegen diese Auftraggeberhaftung?
Am besten gleich online abstimmen auf der Website der VerkehrsRundschau.