Leserfrage: „Unser Lkw-Fahrer ist in Frankreich beim Telefonieren mit Headset aus dem Verkehr gezogen worden. Er musste 135 Euro bezahlen und erhielt drei Punkte. Ist diese Sanktion korrekt, gelten die Punkte nun auch in Deutschland und wann verfallen sie?”
Die Benutzung einer Bluetooth-Freisprecheinrichtung oder eines anderen Headsets in Fahrzeugen ist in Frankreich seit Sommer 2015 verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Headset per Bluetooth oder mit einem Kabel angeschlossen ist, ob der Fahrer telefoniert oder Musik hört. Sogar Fahrräder und Motorräder sind von der neuen Regelung betroffen. Erlaubt bleiben lediglich fest in Fahrzeugen installierte Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer.
Das Verbot soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Auch von Headsets ginge durch die akustische Ablenkung eine Gefahr aus, heißt es. Die neue Regelung gilt nicht für die Polizei, den Zoll, die Feuerwehr, Krankenwagen, Gefangenentransporte und Notfallmediziner. Ausgenommen sind zudem Hörgeräte und fest installierte Sprecheinrichtungen in Motorradhelmen.
Wer erwischt wird, muss tatsächlich eine Strafe in Höhe von 135 Euro zahlen und drei Strafpunkte verkraften. Die Strafe wird auch vollzogen, wenn das Gerät nicht angeschaltet ist. Das französische Punktesystem unterscheidet sich allerdings vom deutschen. Hier gilt – anders als bei uns – ein Guthabensystem. Danach erhält in Frankreich jeder Führerscheininhaber zwölf Punkte. Je nach Verstoß werden bis zu sechs Punkte abgezogen. Sind alle Punkte weg, folgt ein sechsmonatiges Fahrverbot. Wer drei Jahre vorschriftsmäßig fährt, dem wird das Konto wieder voll aufgefüllt. In das deutsche Verkehrszentralregister werden französische Strafpunkte aber nicht eingetragen. (ir)
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