Eisenach. Der Betriebsrat eines Eisenacher Autozulieferers kann seine Arbeit fortsetzen. Das Arbeitsgericht Eisenach hat am Montag einen Antrag des Geschäftsführers auf Auflösung der Arbeitnehmervertretung abgewiesen(Aktenzeichen 3BV-18-11). Nach Ansicht des Firmenchefs schadet das Verhalten des Betriebsrates dem Unternehmen. Sein Hauptkritikpunkt ist die fehlende Zustimmung zu den Schichtplänen.
In der Beweisaufnahme vergangene Woche hatte der Geschäftsführer dem Betriebsrat eine "Totalverweigerung" vorgeworfen. Er berichtete über Unruhe im Betrieb und mangelnde Rückendeckung des Betriebsrates unter den 100 Mitarbeitern. In einer wirtschaftlich schwierigen Situation habe der Firma deswegen die Schließung gedroht. 68 Mitarbeiter hätten sich per Unterschriftenliste für eine vertrauensvollere Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Firmenleitung ausgesprochen.
Leitung und Betriebsrat des Eisenacher Unternehmens beschäftigen nach Angaben des Arbeitsgerichtes Eisenach seit mehr als zweieinhalb Jahren alle vier Kammern des Hauses. Insgesamt gäbe es mehr als ein Dutzend Klagen und Beschlussverfahren.
Das Landesarbeitsgericht Erfurt beschäftigt sich in zweiter Instanz mit der fristlosen Kündigung des Betriebsratschefs, der seit dem Frühjahr 2010 von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt ist. Die Eisenacher Arbeitsrichter hatten in erster Instanz - wie zuvor der Betriebsrat - die Zustimmung zur Kündigung verweigert. (dpa)