Berlin. Das Elena-Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Entgeltnachweisen wird eingestellt. Das teilten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 18. Juli mit. Nach eingehender Überprüfung habe man sich geeinigt, den Einsatz des Verfahren schnellstmöglich zu beenden, hieß es.
Grund sei die fehlende Verbreitung der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard nicht flächendeckend durchsetzen werde. Da die Signatur für Elena aber datenschutzrechtlich zwingend ist, bedeutet das auch das Aus für das Verfahren selbst.
Bestehende Daten werden gelöscht
Nach Angaben der Ministerien will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die bislang gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden. Außerdem sollen die Arbeitgeber von den bestehenden Meldepflichten befreit werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie soll einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll außerdem ein Konzept erarbeiten, um die bestehende Infrastruktur des Elena-Verfahrens für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung zu nutzen. (nck)
Jürgen Paduck