Lüneburg. Das bisher bundesweit einzige Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat am Mittwoch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden. Die von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Abschnittskontrolle könne damit wieder in Betrieb gehen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der 12. Senat habe das anders lautende erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover geändert. Eine Revision gegen ihre Entscheidung ließen die Lüneburger Richter nicht zu.
Die Abschnittskontrolle werde bereits am Donnerstag wieder in Betrieb genommen, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Von diesem Zeitpunkt an werde die Bußgeldbehörde Tempoverstöße verfolgen.
Section Control misst Durchschnittsgeschwindigkeit
Die auch Section Control genannte Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle. Stattdessen ermittelt sie die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig und anonymisiert gespeichert. Ähnliche Anlagen gibt es bereits in Österreich und weiteren Ländern.
Ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Verfahren vorgebracht. Nach einer Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes gebe es aber keine wesentlichen Bedenken mehr gegen den Betrieb der Anlage, entschied das OVG.
Verkehrsgerichtstag hatte für Streckenradar plädiert
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagte: „Ich war immer davon überzeugt, dass diese innovative Technik ein echtes Plus für mehr Verkehrssicherheit in ganz Deutschland sein kann. Darum war es mir wichtig, diesen mutigen – wenn auch im Nachhinein nicht immer einfachen – Weg als erstes Bundesland in Deutschland, entsprechend der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, zu gehen.“ Das Expertengremium hatte sich bereits vor Jahren für die Abschnittskontrolle zur Tempomessung ausgesprochen.
Die Akzeptanz von Section Control sei deutlich höher als die von punktuellen Blitzern, sagte Pistorius. „Und nur Maßnahmen, die akzeptiert werden, machen langfristig auch Sinn.“ Das wesentliche Ziel der Pilotanlage bleibt nach Angaben des Innenministeriums „eine umfängliche und wissenschaftliche Beurteilung zur Wirkung der Anlage auf die Verkehrssicherheit.“ Deshalb solle sie in den kommenden zwölf Monaten möglichst ununterbrochen in Betrieb bleiben. (dpa/ag)
Urteil vom 13.11.2019
Aktenzeichen: 12 LC 79/19