Münster. Der jahrelange juristische Streit über die LKW-Maut zwischen dem Transportunternehmer Günter Obst und der Bundesregierung ist zu Ende. Bei einem Erörterungstermin aller Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster sei der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden, teilte ein Sprecher mit. Der Kieler Selbstfahrer hatte 2005 die Rechtmäßigkeit der Mautsätze angezweifelt und gegen die damals maßgebliche Mauthöheverordnung geklagt. Seitdem war der Fall zweimal vom OVG Münster entschieden und beide Male vom Bundesverwaltungsgericht an die Richter in Münster zurückverwiesen worden.
Gesetz macht Urteil überflüssig
Am Ende gab ein erst im Juli in Kraft getretenes Mautgesetz den Ausschlag. Dieses hatte Kläger-Anwalt Dietmar Kettler vor dem Termin noch „ein Stück aus dem Tollhaus“ genannt. Die Gebührengestaltung sei nach wie vor nicht nachvollziehbar. Nach den Beratungen erklärten allerdings sowohl der Kläger als auch der Bund, kein Interesse mehr an der Fortführung des Streits zu haben. „Das Verfahren ist damit ohne weitere Sachentscheidung beendet“, teilte das Gericht mit (Az.: 9 A 2054/07). Die Prozesskosten trage die Bundesregierung.
Günter Obst hat den Rechtstreit beigelegt, weil zwischenzeitlich das erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft getreten ist. Darin wurden die bisher nur per Verordnung festgelegten Mautsätze noch einmal mit dem höheren Gewicht eines Gesetzes bestätigt – rückwirkend bis 2003, als die Mauthöheverordnung in Kraft getreten war. Damit haben sich vermutlich auch alle anderen Klagen erledigt, die sich auf die des Jachten-Transporteurs beziehen. Einge dieser Klagen führt Obst-Anwalt Kettler, der sich auf Anfrage der VerkehrsRundschau allerdings noch nicht dazu äußern wollte, wie er nun weiter vorgeht.
Bund muss vorerst keine Forderungen begleichen
Das OVG hatte im Oktober 2012 die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, dem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es damals, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenem Kilometer zu zahlen ist. Daraufhin gingen beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr prompt mehr als 6000 Anträge von Transportunternehmern ein, die ebenfalls Mautzahlungen zurückforderten. Dazu kamen Erstattungsklagen. Grob geschätzte Rückzahlungsforderungen an den Bund: bis zu 1,75 Milliarden Euro.
Der Bund hatte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision erstritten und als Gegenmaßnahme die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes auf den Weg gebracht, die seit 23. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt steht. Das OVG kann Verordnungen kippen, nicht aber Gesetze, sagte ein Gerichtssprecher. Hätten die Richter in Münster Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes gehabt, wäre das Bundesverfassungsgericht ins Spiel gekommen. (dpa/ag)