Münster. Der Rechtstreit über LKW-Maut zwischen dem Kieler Spediteur Günter Obst und der Bundesrepublik Deutschenland zieht sich weiter in die Länge. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster kam gestern zu keinem Urteil. Die Richter sollen klären, ob die aktuelle Mautspreizung nach Fahrzeugen mit bis zu drei Achsen und Fahrzeuge mit vier und mehr Achsen sachgerecht ist. Um die Zuweisung der Mautsätze beurteilen zu können, wurden gestern unter anderem die Autoren des Wegekostengutachtens von 2002 gehört. Dieses dient als Grundlage zur Berechnung der Mauthöhe auf deutschen Autobahnen.
Bereits seit 2005 wird darüber verhandelt, ob die derzeitige Differenzierung der LKW-Maut-Höhe nach Achsenzahl der LKW fair ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuletzt die vom Oberverwaltungsgericht zugelassene Revision des selbstfahrenden Unternehmers für zulässig erklärt, seiner Klage zum Teil stattgegeben (die Methode der abschnittsweisen Rundung der Mautbeträge auf ganze Cent ist demnach mangels Ermächtigungsnorm unzulässig) und den Fall anschließend zur erneuten Verhandlung zurück nach Münster verwiesen. Nächsten Donnerstag treffen sich alle Beteiligten erneut am Oberverwaltungsgericht. (ag)