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NRW: Für Lkw mit Ladung für Flüchtlinge gilt kein Wochenend-Fahrverbot

24.07.2015 17:23 Uhr
NRW: Für Lkw mit Ladung für Flüchtlinge gilt kein Wochenend-Fahrverbot
Ausnahmefracht: Wer Möbel für Flüchtlingsunterkünfte transportiert darf in NRW auch am Wochenende fahren
© Foto: Picture Alliance/dpa/ Holger Battefeld

NRW erlässt eine Ausnahmegenehmigung für Lkw, die Ausstattung und Möbel für Flüchtlingsunterkünfte transportieren: Sie dürfen auch in den Ferienmonaten am Wochenende fahren.

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Düsseldorf. Lastwagen mit Möbeln und Ausstattung für Flüchtlingsunterkünfte dürfen in NRW trotz Ferienfahrverbotes auch am Wochenende rollen. Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium ordnete am Freitag eine entsprechende Ausnahme für den Güterverkehr an, um die kurzfristige Ausstattung sicher zu stellen. Es brauche keine Ausnahmegenehmigung beantragt zu werden. Es reiche, einen Nachweis mitzuführen, dass man für die Flüchtlinge unterwegs ist, hieß es.

Die Regelung gelte zunächst bis Mitte September. Normalerweise fallen Laster mit mehr als 7,5 Tonnen, und solche mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen unter ein Fahrverbot. In den Ferienmonaten gilt dies auch samstags.  (dpa)

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