Düsseldorf. Um den Investitionsstau auf den Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen aufzulösen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die 2012 eingestellte Infrastrukturförderung in diesem Jahr wieder eingeführt. Die entsprechende Förderrichtlinie ist nun im Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit sei für Anträge seitens der Infrastrukturbetreiber der Weg frei, teilte die NRW-Landesregierung mit.
Gefördert werden Investitionen in den Erhalt und den Ausbau von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken und Verladeeinrichtungen der privaten Eisenbahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich sind. Insgesamt zehn Millionen Euro stehen im Jahr 2018 bereit. Auch in den Folgejahren soll die Förderung fortgesetzt werden.
Es geht um 1500 Gleiskilometer
Die Landesmittel aus NRW sind zum einen für eine Ergänzung der Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) bis zu einer Gesamtförderung von bis zu 90 Prozent vorgesehen (50 Prozent Bund /40 Prozent Nordrhein-Westfalen). Zum anderen stehen sie für Maßnahmen, die nicht vom Bund gefördert werden, in Höhe von bis zu 75 Prozent zur Verfügung.
Die rund 70 kommunalen und privaten Eisenbahnunternehmen verfügen allein in NRW über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1500 Gleiskilometern. (ag)