München. Die Schunck-Gruppe hat zusammen mit spezialisierten Beratern und Anwälten ein Versicherungskonzept entwickelt, mit dem sich Logistikunternehmen vor Cyber-Kriminalität schützen können. Das Produkt sei in diesem Umfang einzigartig am Markt, verspricht der Münchener Makler.
Die sogenannte Cyber-Risk-Premium-Police von Schunk besteht aus einer Eigenschadenversicherung und einer Haftpflichtversicherung. Sie deckt nicht nur Störungen des eigenen IT-Systems ab, sondern greift auch bei Vorfällen, die sich etwa bei einem externen Dienstleister ereignen oder in anderer Weise die gesamte Lieferkette betreffen.
Als Cyber-Risiken definiert der Versicherungsmakler einerseits Attacken von außen etwa durch Hacker und andererseits interne Schadensereignisse, die zum einem Datenverlust oder einer Störungen des Informationsflusses führen. Hausgemachte Probleme können zum Beispiel durch Mitarbeiter entstehen, die Kundendaten stehlen und unerlaubt weitergeben.
Die Gefahr, dass Logistikunternehmen aufgrund von Datenschutzverletzungen gegenüber Dritten haften oder selbst einen wirtschaftlichen Schaden erleiden, steigt laut Schunck. Welche Bedeutung dieser Wirtschaftszweig mittlerweile für die digitale Infrastruktur in Deutschland habe, zeige dessen Nennung im IT-Sicherheitsgesetz, das in diesem Sommer in Kraft getreten ist, sagte Peter Janson, Leiter des Competence Centers IT bei Schunck, im Zusammenhang mit der neuen Police.
Versichert sind neben gesetzlichen Haftungstatbeständen auch Haftungsansprüche, die sich aus Verträgen ergeben. „Dienstleister müssen oft Vertraulichkeitsvereinbarungen unterschreiben“, so Janson. Zudem erhält der Versicherte Unterstützung, wenn es durch Angriffe auf das eigene Computernetzwerk oder aufgrund unbeabsichtigter Fehlhandlungen bei Kunden zu Cyber-Problemen gekommen ist.
Dazu gehören ein 24-Stunden-Notruf, einen umfassenden Meldeservice, Expertise in Sachen Krisenmanagement inklusive Öffentlichkeitsarbeit, Rechtberatung bei Drohungen bis hin zur Erstattung von Lösegeldern, die Erstattung von Kosten für die Reparatur, den Ersatz oder die Wiederherstellung von Datenprogrammen und Netzwerken. Nicht zuletzt bekommt der Versicherte die Erträge ersetzt, die infolge des Systemausfalls wegbrechen. (ag)