München/Hamburg. Für Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen, die die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der verladenden Wirtschaft vertraglich einbeziehen, verdoppeln sich mitunter die Versicherungskosten. Darauf weisen Vertreter der Versicherungsbranche hin. Grund dafür sei die strengere Haftung der Auftragnehmer nach den Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) im Vergleich zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
Da die Höhe der Versicherungsprämien entscheidend vom Haftungsumfang abhänge, würden die Beiträge entsprechend steigen, erklärte Axel Salzmann, Leiter des Kompetenzzentrums Straßengüterverkehr und Logistik beim KFZ- und Transportversicherer Kravag in Hamburg vergangene Woche. In vielen Fällen dürfte es Frachtführer zweimal so viel wie bisher kosten, Transportschäden zu versichern. Im Lagerbereich geht Salzmann sogar von einer noch deutlicheren Verteuerung für Auftragnehmer aus.
Peter Kollatz, Leiter des Geschäftsbereichs Verkehr und Logistik bei der Schunck Group, rechnet bei der Verkehrshaftungsversicherung mit Zuschlägen von 30 Prozent und mehr für den Fall, dass Vertragspartner von den ADSp zu den DTLB wechseln. Die neuen Verlader-AGB seien außerdem in den bisher gängigen Policen für Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen nicht automatisch mitversichert, sondern müssten dem Versicherer angezeigt werden, betont der Experte des Münchner Versicherungsmaklers.
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass die vertragliche Haftung aus AGB nur dann versichert ist, wenn der Versicherer dem Einschluss dieser Bedingungen in den Versicherungsschutz zugestimmt hat. Spediteure sollten sich daher vor jeder Änderung der AGB mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Dies gilt auch dann, wenn Vertragspartner mit AGB arbeiten, die sich gegenseitig widersprechen. In einem solchen Fall ist nach aktueller Rechtsprechung keine der beiden AGB anwendbar – die Haftung von Frachtführern und Lagerhaltern würde sich dann nach den Normen des Handelsgesetzbuches richten. Auch in diesem Fall würden sich die Haftungsrisiken der Spediteure deutlich erhöhen
„In jedem Fall empfiehlt sich eine Anfrage an den Versicherer, wenn die DTLB vereinbart werden sollen“, resümiert Salzmann. Hier gehe es um einen ganz anderen Schutz, der individuell an die Risikosituation angepasst werden müsse. Zudem rät er Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen, höhere Versicherungskosten in ihre Preise einzukalkulieren. (ag)