Berlin. Kostenpflichtige Zeitfenster-Services für Expressrampen, den der Discounter Lidl seit Kurzem an sechs Logistikzentren in Deutschland testet, und die Entladegebühren für anliefernde Unternehmen, die ein am Frankfurter Flughafen ansässiger Luftfrachtabfertiger ab 1. Januar 2019 angekündigt hat, verunsichern Spediteure und Transporteure aktuell. Immer mehr Industrie- und Handelsunternehmen versuchen derzeit, ihre eigenen Prozesse an den Laderampen zu optimieren. Mitunter gehen diese Maßnahmen zu Lasten der Speditionen oder der von ihnen beauftragten Frachtführer.
Welche Geschäftspraktiken sind rechtlich zulässig, welche Pflichten haben Absender und Empfänger der Waren und auf welche Vorschriften müssen Speditions- und Transportunternehmen beachten? In einem Merkblatt erläutert der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Zeitfensterbuchungen abgewickelt, Expressrampenbuchungen in Anspruch genommen und Standgeldansprüche geltend gemacht werden können. Zudem gibt er Anwendungshinweise für die Praxis. Das neue Merkblatt steht zum kostenlosen Download auf der Internetseite des DSLV bereit. (ag)