Frankfurt. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage habe man die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell bis Ende Mai verlängert, teilte der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit. Unternehmen können sich noch bis zum 31. Mai 2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Dort sind nach BGL-Angaben bereits mehr als 10.000 Lkw vorgemerkt.
Gemeldet werden können dort vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2016 gekaufte und geleaste Lkw. Auch Nachmeldungen von bereits registrierten Unternehmen für gekaufte, beziehungsweise geleaste Lkw aus dem genannten Zeitraum sind noch bis zum 31. Mai 2019 möglich.
Der BGL hat gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Financialright für mehr als 7000 Unternehmen Klagen gegen das Lkw-Kartell auf den Weg gebracht. Dabei gehe es um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet. (tb)