Berlin. Die große Koalition will die geplanten Ausnahmen von möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten noch etwas ausweiten. Neben nachgerüsteten schweren Kommunalfahrzeugen etwa von Müllabfuhr und Feuerwehr sollen auch Fahrzeuge privater Entsorger ausgenommen sein, die beispielsweise Verpackungsmüll aus gelben Tonnen oder Bauabfall transportieren. Das geht aus einem Änderungsantrag von Union und SPD hervor, der der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt.
Gestrichen werden soll in der Änderung des Immissionsschutzgesetzes außerdem eine räumliche Einschränkung zu Ausnahmen für Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Dies ist demnach eine Reaktion auf Anmerkungen der EU-Kommission. Zudem soll nun nochmals ausdrücklich bekräftigt werden, dass Kommunen weitere Ausnahmen zulassen können – besonders nach der bestehenden Regelung, wenn „unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern“.
Am Donnerstag soll das Gesetzpaket verabschiedet werden
Zentraler Punkt der Gesetzespläne ist, dass Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten sollen – weil der unverändert geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann.
Vorgesehen ist, dass der Bundestag an diesem Donnerstag ein Paket zu Fahrverboten verabschiedet. In einem zweiten Gesetz sollen Kontrollen von Fahrverboten geregelt werden. (dpa/ag)