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BGL: Tiroler „Antitransitpaket“ verstößt gegen EU-Recht

20.02.2019 13:39 Uhr
BGL: Tiroler „Antitransitpaket“ verstößt gegen EU-Recht
Das Sektorale Lkw-Fahrverbot gilt auf der Inntalautobahn A12 von Langkampfen bis Innsbruck/Ampass in beiden Fahrtrichtungen (Symbolbild)
© Foto: Roland Mühlanger/picturedesk/picture-alliance

Nach Auffassung des BGL verstoßen geplante Änderungen beim Sektoralen Lkw-Fahrverbot gegen EU-Recht. Die EU-Kommissarinnen Bulc und Bienkowska haben eine europarechtliche Prüfung bereits zugesagt.

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Frankfurt am Main. Die Tiroler Landesregierung plant zum 1. Oktober 2019 eine einschneidende Änderung des Sektoralen Lkw-Fahrverbots auf der wichtigsten Transitroute durch Österreich im Nord-Süd-Verkehr. Das vor vier Jahren eingeführte und von Brüssel erst nach maßgeblicher Korrektur genehmigte Lkw-Fahrverbot für bahnaffine Güter auf der Inntalautobahn A12 soll verschärft werden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) warnte jetzt davor, dass dieses Vorhaben aus dem Tiroler „Antitransitpaket“ erneut gegen EU-Recht verstoßen könnte und bittet die EU-Kommission, einzugreifen.

Konkret soll der Katalog der „Verbotsgüter“ drastisch von derzeit acht auf 13 Gütergruppen (etwa um Papier, Zement, Getreide und flüssige Mineralölerzeugnisse) erweitert werden. Zudem sollen künftig auch alle Euro-6-Lkw, also Lkw mit den derzeit modernsten und schadstoffärmsten Motoren, unter das Sektorale Fahrverbot fallen. Letzteres steht in Widerspruch zur 2015 von der EU-Kommission postulierten Bedingung für das Sektorale Fahrverbot, Euro-6-Lkw dauerhaft auszunehmen.

Das modifizierte Sektorale Lkw-Fahrverbot führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen EU-Mitgliedsstaaten und wirke wie eine nach EU-Recht unzulässige mengenmäßige Beschränkung, betonte der BGL. Es treffe insbesondere den Transitverkehr vor allem von Fernverkehrs-Lkw aus Deutschland und Italien.

Die EU-Kommissarinnen für Verkehr, Violeta Bulc, sowie für den Binnenmarkt, Elzbieta Bienkowska, hatten dem Arbeitskreis Alpentransit schon in einem gemeinsamen Schreiben Mitte Januar europarechtliche Prüfung des verschärften Sektoralen Lkw-Fahrverbots bereits zugesagt. Der BGL hat nun noch einmal Druck gemacht. (ag)

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