Bonn. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat zum März ein neues Förderprogramm eingeführt. Damit unterstützt sie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland mit Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs. Gefördert werden Wachstums- und Innovationsvorhaben sowie die Regelung der Unternehmensnachfolge. Antragsberechtigt sind der KfW zufolge Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zehn Jahren am Markt aktiv sind, in der Regel einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und ein ausgeglichenes Betriebsergebnis aufweisen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich im Eigentum natürlicher Personen und/oder juristischer Personen des Privatrechts befinden.
Voraussetzung für die KfW-Unterstützung: Ein weiterer Beteiligungsgeber muss sich als Leadinvestor in mindestens gleicher Höhe an dem Unternehmen beteiligen. Zudem darf der Beteiligungsvertrag zwischen dem Leadinvestor und dem Unternehmen vor Antragstellung bei der KfW noch nicht abgeschlossen worden sein.
Die Höhe der Kofinanzierung beträgt bis zu fünf Millionen Euro pro Unternehmen. Sie kann laut der KfW im Rahmen des Höchstbetrages mehrere Finanzierungsrunden mit je einem Mindestbetrag von in der Regel 500.000 Euro beinhalten. Die Dauer der Beteiligung richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors. Am Ende muss das geförderte Unternehmen die zweckgerichtete Verwendung der Fördermittel nachweisen.
Thomas