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BAG: Nachweisfrist verschiebt sich feiertagsbedingt

20.03.2013 10:07 Uhr
BAG: Nachweisfrist verschiebt sich feiertagsbedingt
Die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweise beim BAG verschiebt sich nach hinten.
© Foto: Fotolia/Christian Jung

Die Verwendungsnachweise für die Förderprogramme Weiterbildung und De-Minimis müssen erst am 2. April 2013 beim Bundesamt für Güterverkehr vorliegen.

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Köln. Für 2012 läuft die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise der Förderprogramme Weiterbildung und De-Minimis am 31. März 2013 ab. Darauf weist das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln hin. Da dieser Termin auf einen Sonntag fällt und sich daran ein Feiertag anschließt, verschiebe sich das Fristende auf den nächsten Werktag: den 2. April 2013.

Gemäß der Förderrichtlinie müssen Unternehmen bis zu diesem Datum die Verwendungsnachweise vorlegen, damit der im Zuwendungsbescheid festgelegte Förderbetrag ausgezahlt werden kann. Wer zu spät abgibt, werde nicht berücksichtigt, erklärte das BAG. Vorsorglich wurden nach Auskunft der Bewilligungsbehörde bereits am 1. März 2012 alle Antragsteller, die einen Zuwendungsbescheid bekommen haben und deren E-Mail-Adresse vorliegt, auf elektronischem Wege über die Friständerung informiert. (ag)

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