Frankfurt am Main. Das Bundesverkehrsministerium hat die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge erneut geändert. Neu ist, dass Transportunternehmer, die einen staatlichen Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main bewilligt bekommen haben, innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids nachzuweisen müssen, dass sie eine verbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des geförderten Nutzfahrzeugs eingegangen sind.
Dazu ist eine Kopie der wirksam abgeschlossenen Bestellung, des Kaufvertrags oder des Gebrauchsüberlassungsvertrags bei der KfW-Bank vorzulegen. Die neue Nachweispflicht für das Innovationsprogramm zur Investition in Euro-6-LKW ab zwölf Tonnen gilt für jedes einzelne Fahrzeug und für Zuschüsse, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinienänderung zum 10. Januar 2013 bewilligt worden sind.
Darüber hinaus legt die geänderte Förderrichtlinie fest, dass man einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Euro-6-Fahrzeuge spätestens zum 30. September 2013 stellen kann. Die Zuschüsse für die umweltschonenden Schwergewichte werden aus Haushaltsmitteln finanziert. Diese waren für das vergangene Jahr zwar um 67 Prozent aufgestockt worden.
Die unerwartet hohe Nachfrage hatte laut der KfW-Bank aber dazu geführt, dass die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel frühzeitig ausgeschöpft waren und keine Zuschüsse erteilt werden konnten. „Aufgrund der hohen Anzahl von noch nicht bewilligten Anträgen aus 2012 können bis auf weiteres keine neuen Zuschussanträge entgegen genommen werden“, hieß es dazu Anfang Januar diesen Jahres von Seiten der KfW-Bank.
Nach Angaben des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) liegen in Frankfurt am Main derzeit noch rund 1.200 Anträge mit einem Volumen von 38 Millionen Euro auf Halde. Diese Anträge sollen nach dem Windhundverfahren, also in der Reihenfolge ihres Eingangs, abgearbeitet werden, sobald wieder Fördermittel zur Verfügung stehen.
Die KfW-Bank kann nur auszahlen, wenn Unternehmer die bewilligte Investition in Euro-6-LKW auch umgesetzt haben und diese durch Vorlage eines Verwendungsnachweises abrechnen. Für diesen Nachweis hatte man nach der alten Förderrichtlinie ein Jahr Zeit. „Oft wird damit aber bis zum ersten Quartal des Folgejahres gewartet, wodurch Fördergelder blockiert werden“, erklärte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der „VerkehrsRundschau“. Klarheit über die Vorbindungen aus 2012 besteht demnach ab Mai diesen Jahres. (ag)