Brüssel. Die Internationale Straßenverkehrsunion(IRU) hat die Bundesregierung zu einem Moratorium bei der Umsetzung der Mindestlohnvorschriften im Straßengüterverkehr aufgerufen. Die deutschen Behörden dürften den Mindestlohn erst durchsetzen, wenn alle rechtlichen und praktischen Probleme gelöst seien.
Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst habe eingeräumt, dass es diese Probleme gebe. „Es ist nicht akzeptabel, dass die deutschen Behörden Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können, solange es weder rechtliche Sicherheit noch praktische Informationen gibt“, sagte der Generalbevollmächtigte des Verbandes bei der EU, Michael Nielsen. Nach Ansicht der Bundesregierung müssen ausländische Transportfirmen auch dann in Deutschland den Mindestlohn zahlen, wenn sie Güter oder Passagiere nur im Transit durch Deutschland befördern. Weder die IRU noch die Mitgliedsstaaten seien bislang über das deutsche Mindestlohngesetz und die damit einhergehenden Verpflichtungen informiert worden, sagte Nielsen weiter. Informationen gebe es nur in deutscher Sprache, das Registrierungsverfahren sei umständlich und bei der Kalkulation des Mindestlohns hätten die Unternehmen keine Sicherheit.
Nielsen begrüßte, dass die EU-Kommission ein „Pilotverfahren“ gegen Deutschland eingeleitet habe. Damit sollen die rechtlichen Fragen bis zum 21. Februar geklärt werden. „Die IRU erwartet von der EU-Kommission, Deutschland und allen Mitgliedsstaaten, dass sie die Vorschriften des europäischen Rechtes respektieren und den international operierenden Transportunternehmen genug Informationen und Vorbereitungszeit geben, bevor eine so weitreichende Regelung eingeführt wird.“ (tw)