Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), zu den Auswirkungen der erfolgreichen Mautklage des Spediteurs Günter Obst.
Was bedeutet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster für die Branche?
Karlheinz Schmidt: Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Maut gibt, müsste sie eigentlich zurückerstattet werden. Es hängt davon ab, was in der Urteilsbegründung steht – die liegt noch nicht vor. Möglich ist, dass nur für LKW mit bis zu drei Achsen die Maut ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Dann könnten Unternehmer mit leichteren Nutzfahrzeugen davon profitieren.
Welchen Einfluss könnte die Entscheidung auf das Wegekostengutachten haben, das gerade für die Ermittlung der künftigen Mauthöhe erstellt wird?
Vielleicht lernen die neuen Gutachter aus diesem Urteil und finden eine bessere Methode zur Mauthöheberechnung. Die Richter in Münster konnten die Kapazitätskostenrechnung und die Verteilung der Kosten auf Fahrzeugkategorien der Gutachter von 2002 nicht nachvollziehen.
Wie sollten Unternehmer jetzt reagieren?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bund dieses Urteil rechtskräftig werden lässt. Also geht es vor das Bundesverwaltungsgericht. Und solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann man auch keine Mautgebühren zurückfordern. Wenn die Urteilsbegründung vorliegt, wird sich zeigen, ob Transportunternehmer im Nachhinein Geld zurückverlangen können oder ob jeder einzeln klagen muss. Interessant ist auch die Frage, ob die Höhe der Maut in der aktuellen Mauthöheverordnung sachgerecht geregelt ist. Denn die Berechnungsmethode hat sich ja nicht grundlegend geändert.
Interview: André Gieße