Nürnberg. Mails mit Zahlungsaufforderung von einem dubiosen Transparenzregister-Verein an mittelfränkische Unternehmen sind nicht von offizieller Stelle und können daher ignoriert werden. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg am Dienstag in einer Pressemeldung mitgeteilt hat, sind bei zahlreichen mittelfränkischen Unternehmen solche Mails eingegangen. Der Betreff dieser Mitteilungen des sogenannten Transparenzregister e.V. aus Plauen lautet „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Unternehmen müssen diese Aufforderung nicht nachkommen, betont die IHK.
Der Verband wies darauf hin, dass dieser Verein nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun habe. Die Unternehmen werden in den Mails aufgefordert, sich innerhalb von zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Der dafür angegebene Link führt jedoch nicht zur echten Internetseite. Stattdessen handle es sich dabei um ein Angebot für eine kostenpflichtige sogenannte „Hilfestellung“, das Unternehmen ignorieren können.
Gleichwohl empfiehlt die IHK in dem Schreiben zu prüfen, ob die Betriebe ihrer Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister schon nachgekommen sind. Dort müssen unter anderem Unternehmen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als „wirtschaftlich Berechtigte“ Einfluss ausüben. Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen damit in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden. (sn)