Hamburg. Erstmals sind Piraten aus Somalia von einem deutschen Gericht verurteilt worden. Das Landgericht in Hamburg verhängte am Freitag Freiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren gegen die zehn Angeklagten. Das Gericht sprach sie des Angriffs auf den Seeverkehr und des erpresserischen Menschenraubes schuldig. Die drei jüngsten Beschuldigten erhielten jeweils zwei Jahre Jugendstrafe. Die sieben erwachsenen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer den deutschen Frachter „Taipan“ Ostern 2010 vor der Küste Somalias am Horn von Afrika gekapert hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen zwischen sechs und zwölf Jahre Gefängnis für die sieben erwachsenen Angeklagten sowie vier bis fünfeinhalb Jahre für die drei Jüngsten gefordert.
Anwälte gegen Verfahren in Deutschland
Schon am vorletzten Prozesstag hatten die Anwälte erklärt, dass ein solches Verfahren nicht in Deutschland geführt werden sollte. „Wir maßen uns hier an, Recht zu sprechen nach unseren deutschen Vorstellungen über Menschen, deren Lebenssituation wir nicht mal annähernd nachvollziehen können“, sagte Rainer Pohlen, Verteidiger des jüngsten Beschuldigten.
Die deutschen Reeder sehen das anders. „Piraterie ist ein Verbrechen, und Verbrecher gehören vor Gericht“, sagte Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Reeder (VDR), am Freitag der dpa. Da das überfallene Schiff „Taipan“ unter deutscher Flagge gefahren sei, habe der Prozess in Deutschland abgehalten werden müssen. Mit dem Prozess übernehme das Landgericht „auch ein Stück internationale Verantwortung“, sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn noch vor der Urteilsverkündung. Schließlich habe Deutschland das Seerechtsübereinkommen unterzeichnet und sich darin verpflichtet, die Piraterie zu bekämpfen.
Zu Beginn des letzten Verhandlungstages hatte das Gericht einen Antrag eines Verteidigers auf weitere Überprüfungen der Aussage eines geständigen Angeklagten abgelehnt. Der Richter schloss die Beweisaufnahme in dem seit knapp zwei Jahren laufenden Verfahren damit bereits zum sechsten Mal. In ihren Plädoyers verwiesen Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Wesentlichen auf die bereits gehaltenen Ausführungen. Auch die Angeklagten machten nur teilweise von ihrem Recht auf ein letztes Wort Gebrauch. Dabei schilderten sie die chaotische Lage im Bürgerkriegsland Somalia und betonten die Verantwortung, die sie für ihre dort lebenden Familien trügen. (dpa/bw)