Berlin. Die Bundesregierung will die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der LKW-Maut-Höhe rückwirkend ändern. Das geht aus einem Antrag hervor, den der Bundestag voraussichtlich nächsten Donnerstag absegnet und der sich auf einen Gesetzentwurf zur geplanten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes bezieht. Laut dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP sollen alle in der Vergangenheit durch die Mauthöheverordnung festgesetzten Mautsätze nachträglich gesetzlich bestätigt werden. Die Bestätigung durch das Bundesfernstraßenmautgesetz solle rechtliche Unklarheiten beseitigen, die sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) von Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2012 ergeben haben, sagte ein Verkehrsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Anfrage der „VerkehrsRundschau“.
Bislang ist die Bundesregierung ermächtigt, die Mauthöhe durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Seit dem Inkrafttreten des Bundesfernstraßenmautgesetzes am 19. Juli 2011 ist die Mauthöhe per Gesetz geregelt. Aus Gründen der Rechtssicherheit „soll die bereits begonnene Entwicklung als Dauerregelung etabliert und die bisherige Ermächtigung ersatzlos gestrichen werden“, so die Begründung von CDU/CSU und FDP. Struktur und Höhe der Mautsätze gegenüber den in der Mauthöheverordnung festgesetzten Mautsätzen blieben dadurch allerdings unverändert, heißt es dazu im Änderungsantrag. Auch an der bisherigen Differenzierung der Mautsätze nach zwei Achsklassen solle sich nichts ändern.
Durch die neue Regelung wird die Festsetzung der Mauthöhe allerdings auf eine höhere Ebene gestellt. Weil sie künftig nicht mehr in einer Rechtsverordnung, sondern in einem Gesetz verankert sein soll, wird es juristisch schwieriger, sie infrage zu stellen oder sogar zu kippen. Unklar ist derzeit, welche Auswirkung die Änderung auf die laufenden Klagen gegen die bis Mitte 2011 geltenden Mauthöheverordnungen hat. Ebensowenig ist absehbar, ob sich die Chancen der rund 6000 Unternehmer, die beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Anträge auf Erstattung möglicherweise zu Unrecht erhobener Maut gestellt haben, durch die Gesetzesänderung verschlechtern.
Nach der Klage von Obst sichert sich der Bund ab
Hintergrund für die neue Regelung ist die Klage des Selbstfahrers Günter Obst. Weil die Maut für LKW mit vier oder mehr Achsen kaum zwei Euro mehr ausmacht, erschien dem Transporteur die Straßennutzungsgebühr, die er 2005 für die Fahrt mit seinem dreiachsigen Sattelzug zahlen musste, ungerecht und er klagte den Betrag ein. Das OVG in Münster hatte die damals maßgebliche Verordnung zur Festsetzung der Mauthöhe für unwirksam erklärt und eine Revision untersagt. Die Bundesregierung legte daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte dem Bundestag am 18. April 2013 den eingangs erwähnten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt. Der Grund dafür ist die Richtlinie 2011/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie dient der zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG und erlaubt es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eine zusätzliche Gebühr zur Deckung der Kosten von Schadstoff- und Lärmemissionen zu erheben. Deutschland muss diese EU-Richtlinie spätestens bis Oktober dieses Jahres umsetzen – bis dahin soll auch die neuen Mautsätze in Kraft treten. (ag)