Parchim. Glück für Temposünder: Weil der Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern die Datenauswertung einer Privatfirma in Wismar überlassen hatte, hält das Amtsgericht Parchim die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrolle für nicht verwertbar. Das Gericht gab damit am Mittwoch einer Klage von vier Autofahrern statt, die gegen ihre Bußgeldbescheide Widerspruch eingelegt hatten (Aktenzeichen: 5OWI2032/14).
Nach Überzeugung des Gerichts gehört die Auswertung der ermittelten Messdaten zu den hoheitlichen Aufgabe, die nicht an Privat übertragen werden dürfe. Dies sei Sache staatlicher Behörden. Der Richter stützte sich bei seinem Urteil auf frühere Entscheidungen der beiden Oberlandesgerichte in Frankfurt/Main und Naumburg, die im Tenor gleich ausgefallen waren.
„Wie Rotz am Ärmel“
Kritik richtete der Vorsitzende Richter an die Adresse der Kreisverwaltung. Trotz Aufforderung habe die Behörde den Vertrag mit der Blitzerfirma nicht vorgelegt. „Wie Rotz am Ärmel“, so der Richter wörtlich, sei die Justiz behandelt worden.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann noch Rechtsbeschwerde einlegen. Tut sie das, wird sich das Oberlandesgericht in Rostock mit dem Fall befassen. Dem Amtsgerichts Parchim liegen nach eigenen Angaben noch Hunderte ähnlicher Klagen von geblitzten Autofahrern aus dem Kreis vor. Das Urteil könnte nach Meinung des Richters darüber hinaus Wirkung entfalten, da auch andere Landkreise mit der Privatfirma kooperieren. (dpa)