Bonn. Derzeit ist ein Muster einer weißen Spediteurbescheinigung in Umlauf, in der der unterzeichnende Spediteur oder Frachtführer zu versichern hat, „über eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Gegenstände durch den Abnehmer der Lieferung zu verfügen“, – also über eine vom Abnehmer unterzeichnete Gelangensbestätigung. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) stellte am Freitag klar, dass diese Bescheinigung völlig überholt ist.
Sie sei als Anlage einem Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Umsetzung der Gelangensbestätigung beigefügt gewesen, der den Wirtschaftsverbänden im März vergangenen Jahres zur Stellungnahme zugegangen ist. Inzwischen ist die maßgebliche Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) aber wieder geändert worden und die neuen Nachweisregeln zur Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Lieferungen sind deutlich entschärft worden. Die Versicherung des Spediteurs, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, ist gänzlich entfallen.
Der DSLV bittet um Mithilfe
„Eine Quelle, über die diese Fehlinformation verbreitet wurde, konnte mittlerweile identifiziert und entsprechend informiert werden“, erklärte DLSV-Geschäftsführerin Jutta Knell am Freitag in einem Rundschreiben. Ihr Verband bittet darin alle Speditions- und Logistikunternehmen, die ein solches Formular von ihrem Kunden oder auf anderem Weg erhalten, um Zusendung des Vorgangs.
Die neuen Regeln bei der Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft. In Kürze wird laut dem DSLV das Abstimmungsverfahren eines BMF-Anwendungsschreiben zur Umsetzung und Interpretation der neuen Verordnung starten, in dem sich die Wirtschaftsverbände äußern können. In diesem Rahmen werde das BMF auch ein neues Muster der weißen Spediteurbescheinigung vorlegen, so Knell. (ag)