-- Anzeige --

Gelangensbestätigung: DSLV warnt vor falschen Formularen

22.04.2013 11:41 Uhr
Gelangensbestätigung: DSLV warnt vor falschen Formularen
Die neuen Nachweispflichten zur Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Lieferungen gelten ab 1. Oktober 2013.
© Foto: Fotolia/Fotowerk

Es kursiert ein überholtes Muster der Spediteurbescheinigung, dass Unternehmer verpflichtet, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren.

-- Anzeige --

Bonn. Derzeit ist ein Muster einer weißen Spediteurbescheinigung in Umlauf, in der der unterzeichnende Spediteur oder Frachtführer zu versichern hat, „über eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Gegenstände durch den Abnehmer der Lieferung zu verfügen“, – also über eine vom Abnehmer unterzeichnete Gelangensbestätigung. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) stellte am Freitag klar, dass diese Bescheinigung völlig überholt ist.

Sie sei als Anlage einem Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Umsetzung der Gelangensbestätigung beigefügt gewesen, der den Wirtschaftsverbänden im März vergangenen Jahres zur Stellungnahme zugegangen ist. Inzwischen ist die maßgebliche Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) aber wieder geändert worden und die neuen Nachweisregeln zur Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Lieferungen sind deutlich entschärft worden. Die Versicherung des Spediteurs, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, ist gänzlich entfallen.

Der DSLV bittet um Mithilfe
„Eine Quelle, über die diese Fehlinformation verbreitet wurde, konnte mittlerweile identifiziert und entsprechend informiert werden“, erklärte DLSV-Geschäftsführerin Jutta Knell am Freitag in einem Rundschreiben. Ihr Verband bittet darin alle Speditions- und Logistikunternehmen, die ein solches Formular von ihrem Kunden oder auf anderem Weg erhalten, um Zusendung des Vorgangs.

Die neuen Regeln bei der Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft. In Kürze wird laut dem DSLV das Abstimmungsverfahren eines BMF-Anwendungsschreiben zur Umsetzung und Interpretation der neuen Verordnung starten, in dem sich die Wirtschaftsverbände äußern können. In diesem Rahmen werde das BMF auch ein neues Muster der weißen Spediteurbescheinigung vorlegen, so Knell. (ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Steuern Speditionen

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.